Rabattcode-Partnerbedingungen

Version RC-2026-10-13

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für das persönliche Rabattcode-Partnerprogramm von VENTIQ, betrieben von der Golden Stone Capital LLC. Sie gelten getrennt von den Affiliate-Teilnahmebedingungen; das Affiliate-Programm mit seinen bisherigen Konditionen bleibt unverändert bestehen.

2. Teilnahme und Freigabe

Die Teilnahme ist kostenlos und setzt kein VENTIQ-Abonnement voraus. Nach der Registrierung stellt der Interessent eine Anfrage. Jede Anfrage wird von VENTIQ individuell geprüft; ein Anspruch auf Aufnahme oder auf einen Rabattcode besteht nicht. Im Standard-Partnerprogramm erfolgt die Freischaltung automatisch (siehe Abschnitt 4); individuelle Kooperationen prüft VENTIQ persönlich.

3. Rabattcode

VENTIQ legt Bezeichnung, Kundenrabatt, berechtigte Tarife, Rabattdauer, Gültigkeitszeitraum und Nutzungslimit jedes Codes fest. Die Bezeichnung des Codes bestimmt nicht die Höhe des Rabatts; maßgeblich ist ausschließlich der von VENTIQ hinterlegte Wert. Ein Code ist erst nach ausdrücklicher Aktivierung durch VENTIQ nutzbar und kann jederzeit deaktiviert werden. Codes gelten nur für den ersten kostenpflichtigen Abschluss eines Kundenkontos.

4. Provision

Standardmäßig erhält der Partner 10 % Provision auf den tatsächlich bezahlten Netto-Abonnementbetrag (ohne Umsatzsteuer, nach Abzug des Rabatts). VENTIQ kann je Partner bzw. Code einen anderen Satz vereinbaren; der jeweils vereinbarte Satz wird bei der ersten bezahlten Rechnung des Kunden am Kundenkonto dokumentiert. Änderungen an bestehenden Zuordnungen erfolgen nur ausdrücklich durch VENTIQ und werden protokolliert.

Bei monatlich wiederkehrender Provision entsteht die Provision bei jeder erfolgreich bezahlten Monatsrechnung des vermittelten Kunden – auch nach Ablauf des Kundenrabatts, bei Tarifwechseln (berechnet auf den tatsächlich bezahlten Betrag) und bei einer späteren Reaktivierung desselben Kundenkontos –, solange die Partnerschaft aktiv ist.

Für unbezahlte, fehlgeschlagene oder gekündigte Zeiträume entsteht keine Provision. Für erstattete oder zurückgebuchte Zahlungen entfällt die Provision; bereits ausgezahlte Beträge kann VENTIQ mit künftigen Provisionen verrechnen.

Standard-Partnerprogramm: Wer sich als Standardpartner anmeldet, alle Pflichtangaben macht und seine E-Mail-Adresse bestätigt, wird automatisch freigeschaltet und erhält die Standardkonditionen (20 % Kundenrabatt, 10 % Provision). Abweichende Konditionen (Sonderkonditionen) vergibt ausschließlich VENTIQ; Partner können ihre Sätze nicht selbst ändern. Die Endung „20“ im Codenamen ist nur Bestandteil des Namens; maßgeblich ist der von VENTIQ hinterlegte Wert.

Partnerentwicklung und mögliche Provisionssteigerung

Alle Partner starten im VENTIQ-Standardprogramm mit einer Provision von 10 % und einem Kundenrabatt von 20 %. Partner, die mindestens 100 erfolgreich vermittelte, eindeutig zugeordnete und zahlende Neukunden über ihren persönlichen Rabattcode gewonnen haben, können für eine Hochstufung ihrer Provision auf 20 % berücksichtigt werden. Die Hochstufung erfolgt ausschließlich nach individueller Prüfung und manueller Freigabe durch VENTIQ. Der Kundenrabatt bleibt grundsätzlich bei 20 %, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Ein automatischer Anspruch auf höhere Provisionen besteht nicht. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Partnerbedingungen und individuell vereinbarte Sonderkonditionen.

5. Zuordnung

Ein Kundenkonto ist immer nur einem Partner zugeordnet. Verwendet ein Kunde vor seiner ersten Zahlung einen gültigen Rabattcode, hat dieser Code Vorrang vor einem zuvor genutzten Empfehlungslink eines anderen Partners. Mit der ersten bezahlten Rechnung wird die Zuordnung dauerhaft festgelegt; ein später eingegebener Code überschreibt sie nicht. Eigenkäufe, Einlösungen des eigenen Codes, Mehrfach- oder Scheinkonten sind ausgeschlossen. Link-Klicks begründen keinen Provisionsanspruch.

6. Prüffrist und Auszahlung

Provisionen werden bei bestätigter Zahlung vorgemerkt und nach einer Prüffrist (derzeit 30 Tage) freigegeben. Freigegebene Provisionen werden einmal monatlich manuell per Banküberweisung an die im Partnerkonto hinterlegte Bankverbindung ausgezahlt. Eine automatische Überweisung findet nicht statt. Der Partner ist für die steuerliche Behandlung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

7. Pflichten des Partners

Der Partner bewirbt VENTIQ wahrheitsgemäß, kennzeichnet Werbung gemäß den geltenden Vorschriften (z. B. als „Anzeige“ bzw. „Werbung“), verbreitet keine Spam-Nachrichten und veröffentlicht Codes nicht auf Gutschein- oder Rabattportalen, sofern VENTIQ dem nicht zugestimmt hat.

8. Beendigung

Beide Seiten können die Partnerschaft jederzeit beenden. VENTIQ kann Partnerkonten bei Verstößen sperren. Mit Beendigung oder Sperrung entstehen keine neuen Provisionen mehr, auch nicht für bereits vermittelte Kunden. Bis dahin entstandene, nicht erstattete Provisionen werden nach Ablauf der Prüffrist ausgezahlt, außer bei Missbrauch.

9. Offene rechtliche Prüfung

Hinweis: Diese Bedingungen wurden auf die technisch umgesetzten Funktionen abgestimmt, sind aber noch nicht anwaltlich geprüft. Offene Prüfungsfragen: anwendbares Recht und Gerichtsstand für Partner in Deutschland/EU, steuerliche Anforderungen an Gutschriften (Reverse-Charge, Kleinunternehmer), Verrechnung bereits ausgezahlter Provisionen, Kennzeichnungspflichten im Influencer-Marketing.